Wie kündige ich richtig?

Gerade im Kanzleiumfeld oder bei Professional Services Firms, in denen alles rechtlich korrekt zugehen muss, ist es wichtig korrekt zu kündigen. Es gibt hier rechtliche und zwischenmenschliche Rahmenbedingungen zu beachten. Dieser Artikel zeigt dir, worauf du achten musst und was du vielleicht noch nicht auf dem Schirm hattest. 

Fristen einhalten 

Diesen Punkt haben wohl alle auf dem Schirm, deswegen sollten wir hier nicht zu viel Zeit verschwenden. Für etwas komplizierte Kündigungsfristen wie zum Quartalsende könnt ihr einen Online-Rechner verwenden um wirklich passend zu kündigen. Wichtig ist, wenn ihr zwischen zwei Jobs steht erst zu kündigen, wenn ihr den neuen Vertrag schon vorliegen habt. Mündliche Zusagen sind schnell gemacht, beweisen lassen sie sich am Ende schwer. 

Vorwarnen 

Wir gehen davon aus, dass ihr zu eurem Team und Partner ein intaktes Verhältnis habt und keine verbrannte Erde hinterlassen wollt. Hier ist es nur fair rechtzeitig Bescheid zu geben, dass ein Ersatz für eure Position organisiert werden muss. Es ist jedoch ratsam erst den neuen Job einzutüten und erst danach Bescheid zu geben. Egal wie gut das Verhältnis ist, vorab würden wir nicht kommunizieren, wer der nächste Arbeitgeber ist. Es ist nicht davon auszugehen dass euer Chef etwas unternimmt, es ist aber auch nicht ausgeschlossen. Die Welt der Unternehmensberatungen ist dann doch kleiner als man denkt. Wenn du ein gutes Verhältnis pflegst sollte die Kündigung zudem so früh wie möglich eingereicht werden und nicht zum Stichtag. Wenn dein Unternehmen oder die Chefs dich schlecht behandeln ist dir der Stil der Kündigung natürlich freigestellt. 

Schriftfassung beachten 

Wenn dein Chef oder deine Chefin vorgewarnt sind ist es an der Zeit deine Kündigung offiziell einzureichen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und sollte einen Briefkopf erhalten (von Wem an Wen), das Datum, die eigentliche Kündigung (“hiermit kündige ich zum…”) sowie eine Unterschrift. 

Bestätigen lassen 

Damit es am Ende keine Streitigkeiten gibt, lass dir den Kündigungseingang auf jeden Fall bestätigen. Sollte diese trotz Aufforderung (und Erinnerung) ausbleiben macht es Sinn nochmals doppelt d.h. per Einschreiben und E-Mail zu kündigen. Wenn der Fall vor einem Arbeitsgericht landet seid ihr auf der sicheren Seite. 

Arbeitszeugnis 

Du solltest auf jeden Fall direkt mit der Kündigung ein qualifiziertes Arbeitszeugnis anfordern. Wenn du den gesamten Prozess der Kündigung freundlich, professionell und auf Augenhöhe gestaltest, hast du gute Aussichten auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis. Du hast zwar einen Rechtsanspruch auf ein (halbwegs) Gutes Zeugnis, es ist jedoch viel entspannter ohne Rechtsstreit daran zu kommen. 

moritzblog_redakteur

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