Es kommt zwar eher selten vor, dennoch kann es passieren, dass Mitarbeiterinnen ihr sicheres Anstellungsverhältnis kündigen ohne einen Plan B – also eine Anschlussbeschäftigung – in der Tasche zu haben. Personen mit einem starken Sicherheitsbedürfnis halten diesen Plan mit Sicherheit für verrückt. Generell würde ich auch eher davon abraten, in einigen Konstellationen kann es jedoch Sinn machen.
Sinnvolle Gründe für eine Kündigung ohne Anschlussbeschäftigung
Es gibt Arbeitgeber, bei denen man schnell das Weite suchen sollte. Tränen und fliegende Mülleimer sind dort an der Tagesordnung. Die psychosoziale Belastung kann so hoch sein, dass man einfach nur noch weg möchte. In diesen Fällen kann es sinnvoll sein auch ohne Alternative das Unternehmen zu verlassen.
Ein weiterer sinnvoller Grund (ich rate nach wie vor nicht dazu) wäre gegeben, wenn eine lange Kündigungsfrist vorliegt. 3 Monate zum Monatsende sind im gehobenen Assistenzbereich die Regel, 3 Monate zum Quartalsende können je nach Kalendertag auch sehr lang werden. Kündigungsfristen von 6 Monaten sind möglich aber äußerst selten. Wer also sehr lange Kündigungsfristen hat und deswegen Jobs verpasst hat, kann über eine frühzeitige Kündigung nachdenken. Viele Arbeitgeber warten erfahrungsgemäß auf die richtigen Mitarbeiter und machen die Entscheidung nicht von einigen Monaten abhängig. Dennoch rate ich eher davon ab, der Plan kann nach hinten losgehen.
Ein weiterer “Grund” bzw. Plus-Punkt kann es sein, wenn das Risiko gering ist. Diese Aussage ist nicht allgemeingültig und muss von Stadt zu Stadt individuell geprüft werden. Angenommen ihr befindet euch in einem sehr umkämpften Arbeitsmarkt (z.B. Kanzleien in Frankfurt) – was soll großartig passieren? Im schlimmsten Fall nehmt Ihr wieder eine B-Optionen an, bevor Ihr auf der Straße sitzt. In so einem Bereich würde ich das Risiko als eher gering erachten, unvorhersehbare Ereignisse (z.B. Corona) können jedoch überraschend einen Strich durch die Rechnung machen. Ein Restrisiko bleibt.
Hier hilft es, sich immer im Guten von seinem Arbeitgeber zu trennen und weiterhin ein gutes Verhältnis zu pflegen. Es kann sein, dass man (Ego an die Seite gepackt) auch wieder auf die alte Stelle zurück kann. Das wäre dann aber wirklich nur Plan C.
Achtung: Wer seinen Job kündigt und keine Anschlussbeschäftigung hat, hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. So eine Kündigung empfiehlt sich also eher für risikoaffine Mitarbeiterinnen oder Personen, die sowieso andere Pläne wie z.B. eine Weltreise haben.

