Mittlerweile ist es für Fotografen und Agenturen schwer geworden Models ohne Tattoos zu finden. Die Bilder unter der Haut haben einen festen Einzug in das Leben gefunden und sind für viele nicht mehr wegzudenken. In eher konservativen Branchen wie der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung oder Rechtsberatung sind sichtbare Tattoos vielerorts immer noch nicht gerne gesehen. In diesem Artikel zeigen wir euch den richtigen Umgang und proaktive Kommunikationsmethoden im Vorstellungsgespräch.
Warum Tattoos nicht gerne gesehen sind
Gerade in sehr konservativen Branchen wie der Unternehmensberatung oder dem Finanzwesen sind Tattoos nach wie vor verpönt. “Denk doch an deine Karriere” “Wie sieht denn das aus” oder “Da hat sich jemand keinen Gedanken über seinen äußeren Eindruck gemacht” sind einige Sätze, die da mitschwimmen. Diese Vorurteile stammen aus den 80er und 90ern also einer Zeit, in der Tattowierungen noch nicht so omnipräsent waren. Es sind inzwischen tatsächlich sehr viele Leute tattoowiert – nur eben nicht zwansläufig sichtbar. Da viele dieser konservativen Menschen jedoch auch Zielgruppe der Beratungshäuser sind, ist dort verzierte Haut ungerne gesehen. Es gibt einfach ein paar implizite Regeln die weiterhin gelten („Man trägt Anzug“), die aber zunehmend aufweichen.
Toleranz oder doch Karrierekiller?
Tattoos sind zum Glück bei den wenigsten Unternehmen heute keine Karrierekiller mehr. Man muss jedoch dennoch unterscheiden ob man bei einem Erzkonservativen Beratungshaus anheuert oder einer lockeren Einheit. Es kann durchaus sein, dass man in sehr strengen Organisationen kritisch beäugt wird – nicht jeder findet Tattoos cool. Das tolle ist, man merkt eigentlich bereits in der Kennenlernphase eines Jobwechsels (Vorstellungsgespräch, diverse Gesprächsrunden) wie das Unternehmen so tickt und ob man von seinen Werten auf einer Wellenlänge ist.
Was ist erlaubt?
Ein Arbeitgeber hat ein sogenanntes Direktionsrecht und berechtigtes Interesse, das Aussehen seiner Mitarbeiter:innen in gewisser Weise zu steuern. Das berechtigte Interesse liegt hier vor, wenn die Mitarbeiter:innen im Kunden bzw. Mandantenkontakt stehen. Ein generelles Verbot von Tattoowierungen ist nicht uneingeschränkt möglich, wir wollen aber nicht zu tief in dieses Thema einsteigen. Der Arbeitgeber hat jedoch in den meisten Fällen das Recht zu verlangen, dass die sichtbaren Tattoos überdeckt werden. Meistens sind jedoch gerade im Office-Kontext maximal die Unterarme sichtbar tattoowiert, hier schafft eine Bluse Abhilfe. Gesichts- oder Handtattos mag es im Kontext einer Kanzlei oder Unternehmensberatung geben, ist mir aber bisher nicht untergekommen. Grundsätzlich spricht also nichts gegen Tattoos, der Arbeitgeber kann aber bei Mandantenverkehr fordern, sie zu verdecken.
Wie gehe ich mit Tattoos um
Wie du mit deinen Tattoos umgehst hängt grundsätzlich von der Sichtbarkeit ab. Ein Traumfänger auf dem Oberschenkel geht niemanden etwas an – zumal davon auszugehen ist, dass du ausreichend lange Kleidung im Büro trägst. Tattoos die sich nicht verbergen lassen – z.B. Hals – sind sowieso im persönlichen Gespräch sichtbar und müssen nicht proaktiv thematisiert werden. Kritisch und diskussionsbedürftig sind im Grunde nur Tattoos am Unterarm weil man diese im Vorstellungsgespräch (z.B. Blazer) nicht sieht, im Büro (“Bluse”) später aber schon. Ich würde hier proaktiv den Ball aufgreifen, von meinen Tattoos erzählen und fragen, ob jemand damit ein Problem hat. Erfahrungsgemäß ist das für die meisten Arbeitgeber in Ordnung und sie schätzen, dass du dich damit auseinander gesetzt hast. Sollte es dennoch Probleme oder ernstgemeinte Einwände geben, musst du ja dort nicht anfangen zu arbeiten.



