Justizfachangestellte

Wer ein spannendes Tätigkeitsfeld im juristischen Bereich sucht und die Sicherheit des Staatsdienstes sollte sich die Ausbildung zur Justizfachangestellten einmal näher ansehen. Juristische Fragestellungen stellen für Justizfachangestellte nach drei Jahren dank der guten Ausbildung meist kein Problem dar. Der Vorteil liegt klar auf Hand, als Justizfachangestellte kann man sowohl beim Staat arbeiten, als auch in Kanzleien.

Tätigkeiten und Aufgaben

Die Tätigkeiten sind vergleichbar mit denen einer Rechtsanwaltsfachangestellten, der Aufgabenumfang unterscheidet sich dennoch im Detail. Justizfachangestellte arbeiten Richtern oder Staatsanwälten zu, die Wiederum Volljuristen sind.

Zu den häufigsten Tätigkeiten zählen:

  • Unterstützung der Richter und Staatsanwälte in der juristischen Sachbearbeitung
  • Beratung von Bürgern in z.B. Prozesskostenhilfe
  • Verwaltung von Akten und Fristen
  • Allgemeine Büroorganisation
  • Überwachung von Dokumenten (z.B Betreuungsanträge, Anklageschriften)
  • Abwicklung des Schriftverkehrs und der Ein- und Ausgangspost
  • Beglaubigung und Ausfertigung von Schriftstücken
  • Aufnahme von Anträgen, Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen
  • Erteilung von Auskünften
  • Überwachung von Zahlungseingängen
  • Berechnung von Gerichtskosten

Voraussetzungen

Für die Ausbildung zur Justizfachangestellten verlange die meisten Ausbilder einen guten mittleren Schulabschluss. Wer über einen guten Hauptschulabschluss verfügt sollte sich nicht entmutigen lassen und trotzdem eine Bewerbung wagen. Die öffentliche Hand führt häufig Auswahlverfahren durch in denen die ursprünglichen Zeugnisse nicht gewichtet werden.

Bewerbung

Bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz hilft es die Homepages der Städte in eurem Einzugsgebiet sowie die der zuständigen Gerichte abzusuchen. Zu vergebene Ausbildungsplätze werden meistens dort ausgeschrieben. Die Bundesagentur für Arbeit informiert zudem auch über Ausbildungsplätze für Justizfachangestellte.

Gehalt in der Ausbildung

Der Lohn in der Ausbildung variiert von Bundesland zu Bundesland. Im Schnitt liegt das Gehalt bei Auszubildenden bei 800 bis 1000 Euro, im zweiten Jahr steigt der Verdienst auf 1.000 bis 1.200 Euro und im dritten Jahr liegt die Ausbildungsvergütung bereits bei 1.200 bis 1.400 Euro

Gehalt nach der Ausbildung

Nach der Ausbildung stellt sich die Frage ob ihr bei der Justiz bleibt oder den finanziellen Offerten einer Kanzlei widerstehen könnt – viele wechseln die Seiten. Bleibt ihr in der Justiz gilt für euch der Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) wo ihr in der Entgeltgruppe 5 bis 8 ein (d.h. monatliches Gehalt von 2.500 bis 2.800). Kanzleien bieten ausgelernten Bewerbern zum Teil bereits 3.000 bis 3.500. Am Anfang sind die Unterschiede nicht so stark, sieht man sich aber die Vergütung nach 10 Jahren an, liegen Justizfachangestellte in einer Spanne von 3.000 bis 3.400 Euro Brutto monatlich. In Kanzleien ist es möglich nach 10 Jahren im Job Gehälter von 4.000 bis 5.000 ohne Zulagen zu verdienen.

Ablauf und Dauer 

Der Ablauf der Ausbildung zur Justizfachangestellten ist wie bei den meisten Ausbildungsberufen auch im dualen System organisiert, das heißt Berufsschule und praktische Ausbildungszeit im Gericht wechseln sich ab. Unterrichtet wird entweder im Blockunterricht oder an einem festen Tag in der Woche. Die Ausbildung zur Justizfachangestellten dauert regulär 3 Jahre. Durch ein Abitur oder Fachabitur kann sie um ein halbes Jahr verkürzt werden.

Berufsschule

Euch erwarten in der Berufsschule verschiedene Fächer in den Bereichen allgemeine Wirtschaftslehre, Recht sowie Datenverarbeitung/Textverarbeitung.

Prüfung

In der Mitte der Ausbildung, also nach Ablauf der Hälfte des zweiten Ausbildungsjahres wird die Zwischenprüfung abgenommen, sie dient der Lernstandskontrolle. Es wird in 3h schriftlich geprüft, ob eure Kenntnisse in den Fächern gerichtliche Verfahrensabläufe, Büroorganisation und Wirtschafts-und Sozialkunde ausreichend sind. Die Abschlussprüfung ist wie folgt aufgeteilt:

Zukunftsaussichten

Nachdem sehr viele Schulabsolventen inzwischen studieren gehen fehlt es der öffentlichen Hand seit Jahren an geeignetem Nachwuchs. Dieser Fachkräftengpass wird sich verstärken und sichert den Justizfachangestellten sehr gute Zukunftsaussichten. Sollte sich das Berufsbild irgendwann überraschend doch im Rahmen der digitalen Transformation wandeln, dann vermutlich bei Behörden und Gerichten zuletzt.

Weiterbildungsmöglichkeiten

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wer nicht die öffentliche Hand verlässt und bei einem Unternehmen oder einer Kanzlei anheuert kann die Weiterbildung zur Justizfachwirtin absolvieren oder oder eine Zusatzausbildung zur Gerichtsvollzieherin machen.

Arbeitszeiten und Urlaub

Als Auszubildenden stehen euch per Gesetz 24 Tage Urlaub zu. Um für Azubis attraktiver zu werden haben viele Gerichte mit Unternehmen gleichgezogen und bieten auch 26 bis 28 Tage an. Für Minderjährige Auszubildende gelten die andere Regeln. Typisch ist für Gerichte, dass sich die Azubis ihre Arbeitszeiten im Rahmen der allgemeinen Gleitzeitregelungen (d.h. begonnen werden kann ab 6:00h) meist selber einteilen können. Ein beliebter Schachzug bei Azubis: Freitagnachmittag, wenn eigentlich niemand mehr arbeitet, wird das Arbeitszeitkonto aufgebaut und Überstunden gemacht. Aber Pst, das habt ihr nicht von uns.

Arbeitskleidung und Umfeld

Die Arbeitskleidung kann bei Justizfachangestellten als sehr locker und angenehm beschrieben werden. In den Amtsstuben gibt es kaum Kleidervorschriften, jedoch gibt es manche Regelungen zur Rocklänge oder die Pflicht zu langen Hosen bei Männern. Unter dem Strich ist die Kleiderordnung aber weitaus entspannter als bei Kanzleien oder Unternehmen.

Erfahrungsberichte

Erfahrung Erfahrungsberichte Interview

Dinge die dir keiner Verrät

Dafür, dass die Aufgaben sehr ähnlich mit denen der Rechtsanwaltsfachangestellten sind ist die Vergütung während der Ausbildung meist deutlich besser. Der Personalbedarf ist in Kanzleien so groß, dass auch Justizfachangestellte ohne Gehaltseinbußen genau das gleiche Gehalt bekommen wie gelernte Refas. Es gibt somit immer einen Plan B, wenn die Justiz irgendwann doch nicht mehr interessant ist. Man sollte sich nur mit diesem Berufsbild auseinandersetzen, wenn man eher zivilrechtlich geprägte Interessen hat (Prozesse, vielleicht auch mal Arbeitsrecht). Wer sich für Themen wie Unternehmenstransaktionen oder grenzüberschreitende Finanztransaktionen interessiert, ist hier eher falsch.

moritzblog_redakteur

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